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Aktenvernichtung

Akten vernichten

Aktenvernichtung ist Vertrauenssache.
Die termingerechte Aktenvernichtung spart Lagerkosten.

Sie haben Akten mit sensiblem Material, die Sie entsorgen möchten? Um den Datenschutz bei sensiblen Daten zu gewährleisten, ist eine zuverlässige Aktenvernichtung unumgänglich. Wir bieten Ihnen hier verschiedene Lösungen an: Sowohl für Papierakten als auch für elektronische Datenträgervernichtung haben wir eine datenschutzsichere Entsorgung im Angebot. Unsere Leistungen passen sich flexibel Ihren Bedürfnissen an. Weil der gesamte Prozess nach den Richtlinien der DIN-Norm 66399 abläuft, müssen Sie nie Sorgen um die Sicherheit Ihrer vertraulichen Daten haben.

Erreichen eingelagerte Akten das Ende der Aufbewahrungsfrist oder ein zuvor festgelegtes Vernichtungsdatum, schlagen wir unseren Kunden die vertrauliche Vernichtung dieser Archive vor. Erst nach Autorisierung durch unsere Kunden werden dann Akten, Daten und Dokumente vernichtet.

Fragen zur Aktenvernichtung

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?
Der Gesetzgeber legt verschiedene Aufbewahrungsfristen fest. Dabei beziehen sich die meisten Vorschriften auf kaufmännische Dokumente. Insbesondere für steuerlich bedeutsame Akten, gilt eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren. Andere Dokumente, zum Beispiel Geschäftskorrespondenz, müssen dagegen nur sechs Jahre aufbewahrt werden. Für Privatpersonen gilt im Allgemeinen eine Aufbewahrungsfrist von 24 Monaten für Rechnungen und Zahlungsbelege.

Wann kann ich Akten vernichten?
Die Aufbewahrungsfrist für Unternehmen und private Haushalte beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres. Das bedeutet, dass im Jahr 2021 die meisten Unterlagen aus dem Jahr 2010 vernichtet werden können. Beachten Sie jedoch, dass im Einzelfall geänderte Aufbewahrungsfristen gelten können.
Wenn Sie Fragen haben oder eine Beratung wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Gern erstellen wir Ihnen ein Angebot für Ihre Aktenvernichtung.