Kaufmännische Akten müssen teilweise bis zu 10 Jahre aufbewahrt werden. Die genaue Aufbewahrungsfrist von Akten ist exakt im Handelsgesetzbuch und der Abgabeordnung geregelt.
Hauptsächlich betrifft das Akteneinlagern Einzelunternehmen, Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften. Eine Aufbewahrungsfrist gilt jedoch auch für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, sonstige Selbstständige und Gewerbetreibende.
Somit ist vorstellbar, welche Papierberge selbst bei einem kleineren Unternehmen anfallen können – ganz zu schweigen von großen Firmen mit vielen Mitarbeitern. Die Akten müssen gut organisiert gelagert werden, damit im Falle einer Prüfung die richtigen Papiere schnell bei der Hand sind. Hier lohnt es sich durchaus, sich organisatorisch einzuarbeiten, denn sonst gehen schnell Bilanzen, Lohnabrechnungen oder Rechnungen im Gewühl verloren.